Weiterführende Informationen

Unterschied Pflegegeld und Pflegesachleistung

 

Was ist Pflegegeld?

 

Pflegegeld ist für Versicherte gedacht, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Bekannten ehrenamtlich gepflegt werden. Beratungsbesuche der Pflegefachkräfte sollen dieses Angebot unterstützen, auch um sicher zu stellen, dass der zu Pflegende angemessen versorgt wird.

 

 

Was sind Pflegesachleistungen

 

Pflegesachleistungen sind für den Einsatz von ambulanten Pflegediensten gedacht. Die ambulanten Pflegedienste rechnen Ihre Leistungen direkt mit der Krankenkasse bzw. dem Kostenträger ab. Zusätzlich gibt es bei den Pflegesachleistungen eigene Sätze für die Voll- und Teilstationäre Pflege / Versorgung.
Beide Leistungen können miteinander kombiniert werden.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind 2017 zu den ambulanten und teilstationären Leistungen ergänzend die Entlastungsleistungen dazugekommen.

 

 

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden?

 

Sog. Kombinationsleistungen sind dann möglich, wenn der zu Pflegende durch Angehörige und einen häuslichen Pflegedienst zuhause gepflegt wird. In diesem Fall reduziert sich das die volle Höhe des Pflegegeldes auf das anteilige Pflegegeld. Die Faustformel zur Berechnung des verringerten Pflegegeldes basiert darauf, dass der Anspruch auf Pflegegeld sich um den Prozentsatz der nicht ausgeschöpften Pflegesachachleistungen verringert.

Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 4 hat 2018 Anspruch auf monatlich 1612 Euro Sachleistungen für ambulante Pflege durch einen Pflegedienst oder auf das volle Pflegegeld von 728 € Euro bei Pflege durch Angehörige. Nimmt er 60 Prozent (d. h. 967,20 Euro) der Sachleistungen in Anspruch, stehen ihm dann noch 40 Prozent seines Pflegegeldes zu, also 40% von 728 Euro = 436,80 Euro, über die er frei verfügen kann.

 

 

Müssen Pflegegelder versteuert werden?

 

Laut § 3 Nr. 1a Einkommenssteuergesetz EStG, sind Pflegegelder derzeit nicht steuerpflichtig. Für Angehörige ist die häusliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung eines Familienmitgliedes in Höhe des an den Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldbetrages steuerfrei.

 

 

Pflegegeld für Hartz-IV Bezieher

 

Auch Hartz-IV-Empfänger sind gesetzlich über die Jobcenter pflegeversichert, die die Beiträge an die Pflegekasse abführen. Kostenstellen der Pflegeabrechnung sind normalerweise die Sozialämter.

 

 

Pflegegeld bei Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Krankenhausaufenthalt

 

Bei einem Klinikaufenthalt, wenn der zu Pflegende Kurzzeitpflege braucht oder bei Urlaub und Krankheit eines pflegenden Angehörigen (Verhinderungspflege), zahlen die Pflegekassen die Hälfte des Pflegegeldes für einen Zeitraum von vier Wochen pro Kalenderjahr.

Beim Klinikaufenthalt wird das volle Pflegegeld für vier Wochen weiter gezahlt, wenn der Pflegebedürftige:

 

  • sich in Krankenhausbehandlung befindet.
  • im Falle stationärer Rehabilitation zur Genesung infolge Unfall oder Erkrankung, oder
  • bei ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege durch einen professionellen Pflegedienst Anspruch auf Grundpflege oder hauswirtschaftlicher Versorgung nach § 34.2 Pflegeversicherungsgesetz hat.

 

Pflegegeld beantragen

 

Um einen Antrag auf Pflegegeld zu stellen, muss mindestens ein Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege von nicht professionellen Pflegekräften wie pflegenden Angehörigen oder Freunden gleistet werden. Die Pflegeversicherung unterstützt Sie als Pflegeperson bei der Beantragung des Pflegegeldes. Nach Bewilligung wird das Geld an den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung ausgezahlt.

 


Tages- und Nachtpflege: Die Unterschiede

 

Die Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) nach Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch XI, § 36, § 38, § 41 § 45 umfasst die zeitweise Betreuung eines Pflegebedürftigen im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse übernimmt:

 

  • Pflegekosten
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung
  • Kosten der medizinischen Behandlungspflege
  • morgendliche und abendliche Hol- und Bringdienste

    Die Kosten für Verpflegung müssen dagegen privat getragen werden. 

 

Übersicht über derzeit gezahltes Pflegegeld (Stand 21.01.2018)

Pflegegrad Leistung für 2018 pro Monat
PG 1

Beratungsanspruch halbjährlich

(bis zu 125,00

EUR Entlastungsbetrag)

PG 2

Beratungsanspruch halbjährlich

316,00 EUR

PG 3

Beratungsanspruch halbjährlich

545,00 EUR

PG 4

Beratungsanspruch vierteljährlich

728,00 EUR

PG 5

Beratungsanspruch vierteljährlich

901,00 EUR

Hinweis:

 

Verschreibt ein Arzt Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen medizinische Maßnahmen, fällt dies in den Bereich der Behandlungspflege. Dazu gehören unter anderem Blutdruckmessung, Wundversorgung, Bedienung von Beatmungsgeräten, Überprüfung von Drainagen und Legen von Magensonden. Diese dürfen nach SGB V nur von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden. Das heißt, dass die private Vollzeit-Pflegekraft diese Tätigkeiten nicht übernehmen darf. Üblicherweise sind die von uns vermittelten Betreuungskräfte kompetent, engagiert und erfahren in der Vollzeit-Pflege. Sie besitzen jedoch in der Regel keine medizinische, in Deutschland anerkannte Ausbildung. Deshalb müssen Sie mit der Behandlungspflege einen ambulanten Pflegedienst beauftragen. Träger der Leistungen für die Behandlungspflege sind die Krankenkassen, nicht die Pflegeversicherung. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege, nachdem diese von einem Arzt verordnet wurde.