Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltung

 

1.1 Für alle Geschäftsvorfälle zwischen Arreta und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Diese werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Vermittlerin und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.

 

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von Arreta und werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ihnen Arreta nicht ausdrücklich widerspricht.                                                                     

 

1.3 Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen des Vertrages, mündliche Absprachen sowie Erklärungen von Vertretern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Arreta. Auf dieses Erfordernis kann nicht verzichtet werden.

 

 

2. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

 

2.1 Es ist Aufgabe von Arreta, einen Dienstleistungsvertrag zwischen einer ausländischen Firma (nachfolgend: Leistungserbringer) und einem deutschen Haushalt zu vermitteln, in dem die Durchführung einer vereinbarten Dienstleistung (Betreuungs- und Pflegehilfeleistungen) durch eine vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft im Haushalt des Auftraggebers oder einer dritten Person geregelt wird. Die Vermittlerin übernimmt jedoch keine Garantie für das tatsächliche Zustandekommen eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages.

 

2.2 Die eigentliche Tätigkeit von Arreta beginnt, nachdem der Auftraggeber den Fragebogen zur Vermittlung von Pflegekräften sowie den entsprechenden Vermittlungsauftrag ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben an die Vermittlerin zurückgegeben hat. Der Fragebogen kann selbstverständlich auch auf www.arreta.de online erfasst werden.

 

2.3 Anhand der vom Auftraggeber gemachten Angaben, ermittelt Arreta geeignete Betreuungskräfte. Diese werden dem Auftraggeber mit Hilfe von weiterführenden Informationen zur Auswahl gestellt.

 

2.4 Sobald sich der Auftraggeber entschieden hat, dass die von Ihm ausgewählte Betreuungskraft anreisen soll, ist ein entsprechender Dienstleistungsvertrag zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber abzuschließen.

 

2.5 Bei oben genanntem Dienstleistungsvertrag zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber handelt es sich um einen eigenständigen Vertrag zwischen diesen beiden Parteien. Arreta wird daher lediglich als Vermittlerin tätig, steht dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss jedoch beratend zur Seite.

 

2.6 In diesem eigenständigen Dienstleistungsvertrag ist insbesondere der Aufgabenbereich und der Leistungsumfang der Betreuungskraft beschrieben sowie die Höhe der monatlichen Zahlungen für die jeweiligen Betreuungsleistungen geregelt. Die im Dienstleistungsvertrag zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber vereinbarten monatlichen Kosten für die Dienstleistung (Betreuungsleistung) rechnet der Leistungserbringer daher direkt mit dem Auftraggeber ab. 

 

2.7 Während der Vertragslaufzeit ist Arreta Ansprechpartner des Auftraggebers bei auftretenden Fragen, insbesondere organisatorischer Art. Im Rahmen von auftretenden Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftraggeber wird Arreta zudem schlichtend und koordinierend tätig.

 

 

3. Widerrufsbelehrung

 

3.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mittelung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Den Widerruf richten Sie bitte schriftlich an
Arreta Pflege- und Haushaltshilfen Vermittlungs UG (haftungsbeschränkt), Korte Heide 1a, 26209 Hatten, per Fax an 04482/2233118 oder per Mail an info@arreta.de 

 

3.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

 

4. Vermittlungskosten / Betreuungskosten

 

4.1 Eine gesonderte Vermittlungsgebühr entsteht dem Auftraggeber nicht.
Da Arreta als Vermittlerin zwischen dem Auftraggeber und einer Vielzahl von Leistungserbringern in verschiedenen Ländern fungiert, wurden unterschiedlichste Vereinbarungen zwischen den Leistungs-erbringern und Arreta geschlossen. In diesen Vereinbarungen wurde eine individuelle Vermittlungs-provision vereinbart, die Arreta, je nach Ausgestaltung, Dauer und Komplexität des Dienstleistungsver-trags, vom Leistungserbringer im Falle einer erfolgreichen Vermittlung erhält.

 

4.2 Hiervon zu unterscheiden sind die zusätzlichen monatlichen Kosten für die eigentliche Betreuungs-leistung durch die vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft und dessen An- und Abreise, Unterbringung und Verpflegung. Diese Kosten sind insbesondere abhängig vom Betreuungsumfang und ergeben sich explizit aus dem Dienstleistungsvertrag.

 

 

5. Haftungsausschluss

 

5.1 Arreta übernimmt keine Haftung für Vorgänge die aus der Erfüllung des Dienstleistungs-vertrages zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber resultieren. Dies gilt insbesondere für die Verursachung von Schäden beim Auftraggeber durch eine vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft. Eine diesbezügliche Haftung ist ggf. geregelt im entsprechenden Dienstleistungsvertrag und betrifft lediglich das Verhältnis zwischen Leistungserbringer und Auftraggeber.

 

5.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, der Vermittlerin Ausfallkosten in Rechnung zu stellen, sofern eine vom Leistungserbringer entsandte Betreuungskraft vor Ablauf der vereinbarten Zeit ersetzt werden muss. Arreta und der Leistungserbringer bemühen sich in diesem Fall jedoch gemeinsam um schnellstmöglichen Ersatz.

 

5.3 Im Übrigen haftet Arreta im Rahmen des Vermittlungsauftrages zwischen Vermittlerin und Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich wie folgt:

 

5.3.1 Die Vermittlerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermittlers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer vom Vermittler gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.

 

5.3.2 Arreta haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

5.3.3 Soweit die Haftung des Vermittlers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung der Rahmenbedingungen der Dienstleistungsfreiheit.

 

6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, den Fragebogen zur Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland, der u.a. die Verhältnisse des Auftraggebers vor Ort betrifft, vollständig und wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen, um dem Leistungserbringer den Vorschlag von geeigneten Betreuungskräften zu ermöglichen.

 

6.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Vermittlerin auch alle weiteren notwendigen Informationen, die für die Durchführung des Vermittlungsauftrages unbedingt erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

 

 

7. Vertragsstrafe

 

7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, persönliche Daten von allen Ihm vom Leistungserbringer vorge-schlagenen Betreuungskräften, nicht an Dritte weiterzugeben oder ihnen Einsicht in die zur Verfügung gestellten Unterlagen zu gewähren.

 

7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, die Ihm vom Leistungserbringer vorgeschlagenen Betreuungskräfte nicht direkt anzuwerben oder entsprechende Daten an Dritte weiterzugeben, damit diese die entsprechenden Betreuungskräfte direkt anwerben können.

 

7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich daher für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die jeweiligen Regelungen in Ziffer 7.1 und/oder Ziffer 7.2 zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € inkl. MwSt. an den Vermittler.

 

 

8. Beendigung des Vertragsverhältnisses

 

8.1 Der Vermittlungsvertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht fristgerecht 14 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

 

8.2.1 Der Vermittlungsvertrag kann von Arreta und vom Auftraggeber zudem ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

 

8.2.2 Die Kündigungserklärung bedarf der formlosen Schriftform.

 

8.3.1 Im Falle des Versterbens der zu betreuenden Person endet der Vermittlungsvertrag automatisch nach 14 Tagen nach dem Todestag ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf.

 

8.3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch, dem Vermittler unverzüglich vom Versterben der zu betreuenden Person in Kenntnis zu setzen.

 

8.4 Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

 

9. Grundsätzliches zum Datenschutz

 

9.1 Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf www.arreta.de/j/privacy aufrufbar sind.

 

9.2 Bei Anbahnung, Abschluss und Abwicklung des Vertragsverhältnisses werden vom Vermittler persönliche Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber erklärt sich mit Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages hiermit ausdrücklich einverstanden.

 

9.3 Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der für die Vermittlertätigkeit notwendigen Vorgänge verwendet. Weitere Verwendungsarten außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Auftraggebers.

 

9.3 Arreta versichert, dass personenbezogene Daten des Auftraggebers außerhalb der eigentlichen Vermittlertätigkeit nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, Arreta ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber hat dem Vermittler hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt.

 

 

10. Gerichtsstand

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Oldenburg. Arreta behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, den Auftraggeber auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen. 

 

 

11. Erfüllungsort

Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist, ist Erfüllungsort der Sitz des Vermittlers. 

 

 

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.